Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.
Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen. Alle Informationen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier.