Die Kassensicherungsverordnung ist bereits seit dem 01.01.2020 in Kraft. Diese setzt unter anderem voraus, dass elektronische Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet werden, die jederzeit eine fehlerfreie Datenübermittlung an das Finanzamt ermöglicht. Eine Ausnahme gilt jedoch noch: Kassensysteme, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, aber wegen ihrer Bauart nicht mit einer zertifizierten TSE aufrüstbar sind, dürfen derzeit weiterhin benutzt werden.
Spätestens ab dem 01.01.2023 müssen Sie ein Kassensystem haben, das den Anforderungen der KassenSichV entspricht. Halten Sie sich nicht an die gesetzlichen Anforderungen, kann das Finanzamt eventuell Steuern auf Basis einer Gewinnschätzung festlegen. Dies führt unter Umständen zu höheren Steuerabgaben. Außerdem können Verstöße mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.